Windpark in Artlenburg geplant

Stefan Bohlmann / LZ

Zwischen dem Elbe-Seitenkanal und der Bundesstraße 209 sollen weitere und höhere Anlagen gebaut werden
 
Artlenburg. Der Wind hat sich gedreht. Noch vor eineinhalb Jahren ging es lediglich um die Laufzeitverlängerung um fünf Jahre für die fünf Windräder zwischen Elbe-Seitenkanal und Bundesstraße 209 in der Gemarkung Artlenburg. Nun ist die Lage eine vollkommen andere. Der Standort soll wachsen, ein Windpark mit bis zu acht Windrädern, die jeweils rund 250 Meter hoch sind, ist geplant, berichtet Artlenburgs Bürgermeister Rolf Twesten (CDU).
Die fünf alten, jeweils gut 123 Meter hohen Anlagen, die schon seit 2002 Windstrom produzieren, will der Investor und bisherige Betreiber durch vier neue ersetzen. „Zusätzlich ist der Bau weiterer bis zu vier Anlagen möglich“, sagt Twesten. Die neuen Windräder, die alle eine Nabenhöhe von 169 Metern haben, benötigen mehr Platz, als der Standort bislang hergibt.
„Die Fläche für die künftigen Anlagen vergrößert sich um 50 bis 60 Prozent nach Norden in Richtung Elbe“, erläutert er. Der Windpark hat infolgedessen dann später eine Größe von 163 Hektar. Twesten hält den Standort für geeignet. Das zeige die Erfahrung der vergangenen mehr als 20 Jahre: Bislang hätten die Windräder an der Stelle nicht gestört.
Der Grund für den Wandel am Standort Artlenburg findet sich im neuen Regionalen Raumordnungsprogramm, das der Landkreis Lüneburg derzeit aufstellt und das 2025 in Kraft treten soll. Nachdem das Land Niedersachsen vom Kreis gefordert hat, mehr Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen – bis Ende 2032 einen Flächenanteil von insgesamt vier Prozent – war das Areal in der Gemarkung Artlenburg plötzlich im Rennen. Es wird Vorrangstandort für Windenergie.
Dies ist derzeit nicht so. Auch wenn dort seit mehr als zwei Jahrzehnten die fünf Windräder Strom produzieren, räumt das aktuell noch gültige Regionale Raumordnungsprogramm der Windenergienutzung keinen Vorrang ein. Das ist auch der Grund dafür, dass der Betreiber vor eineinhalb Jahren nur die Laufzeitverlängerung für die Windräder angestrebt hatte.
Diese haben zwar Bestandsschutz, doch dürfen sie nach den derzeitigen Regeln nicht repowert werden – also durch neue, größere und leistungsfähigere ersetzt werden. Ab 2025 ist das Repowering aufgrund der dann neuen Regionalplanung jedoch möglich.
„Die Vorplanung für den Neubau der größeren Anlagen läuft bereits“, berichtet der Bürgermeister. Bis Ende März seien die Pachtverträge mit den Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern vermutlich unterschriftsreif. „Zurzeit gibt es letzte Prüfungen.“
Mit dem Windpark beschäftigt sich der Fleckenrat bei seiner Sitzung am Donnerstag, 22. Februar, um 20 Uhr im Gasthaus Nienau. „Es geht darum, ob der Rat bei dem Vorhaben mitgeht.“ Sollte dies der Fall sein, rechnet Twesten mit einem Baubeginn ab 2026 und der Fertigstellung der Windräder rund ein Jahr später.
Darüber hinaus gebe es die Überlegung, dass sich zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Organisationen und die Gemeinde selbst an mindestens einem Windrad beteiligen und Anteile kaufen können. Voraussetzung ist, dass die Anlegerinnen und Anleger aus Artlenburg kommen. Das sei bislang aber nur eine Idee. „Weitere Details stehen noch nicht fest.“
Den Plan, auf einer Fläche von gut 30 Hektar einen Solarpark unter den Windkraftanlagen zu errichten, gibt der Flecken derweil auf. „Wir warten ab, wie die Entwicklung in der Samtgemeinde Scharnebeck beim Thema Freiflächenanlagen weitergeht“, sagt er.