Naturschutzgebiet zwischen Artlenburg und Hohnstorf

Die Wiesen vor dem Deich stehen unter Naturschutz. Was trotz des Schutzstatus an der Elbe zwischen Artlenburg und Hohnstorf alles erlaubt ist, erklärte der Landkreis Lüneburg Anwohnern.

Artlenburg/Hohnstorf. Irritiert und verärgert reagierten viele, als der Landkreis Lüneburg vor gut vier Jahren die Planungen für ein Naturschutzgebiet (NSG) an der Elbe zwischen Artlenburg und Hohnstorf begonnen hatte. Es gab Proteste und Bedenken. Inzwischen hat sich die Aufregung gelegt. Die Menschen haben sich mit dem mittlerweile ausgewiesenen 207 Hektar großen Naturschutzgebiet „Elbeniederung von Hohnstorf bis Artlenburg“ arrangiert.

 Wie sensibel die Flächen mit seinen Grünland-Biotopen sind, die etwa Lebensraum für Feldlerche, Braunkehlchen und Weißstorch sind, sehen und erleben viele Anwohnerinnen und Anwohner täglich. Das wurde bei der Diskussion am Donnerstagabend, 12. Oktober, während einer Informationsveranstaltung im evangelischen Gemeindezentrum Hohnstorf deutlich. Bei dieser ging es um die Erholungs- und Freizeitnutzung im Naturschutzgebiet. Die Untere Naturschutzbehörde umriss, was erlaubt ist – und was nicht.

Das ist verboten

Generell verboten ist alles, das zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des NSG oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, unter anderem: 

  • Ablagerung von Müll oder Abfällen jeglicher Art
  • zelten, lagern, grillen oder offenes Feuer entzünden
  • Badeplätze oder sonstige Erholungs- oder Erschließungsanlagen schaffen
  • Hunde ohne Leine frei oder an einer Lauf- beziehungsweise Schleppleine von mehr als 3 Metern Länge laufen lassen
  • mit Autos, Wohnwagen und sonstigen Fahrzeuge die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege oder Flächen befahren oder dort abstellen
  • wildwachsende Pflanzen beinträchtigen
  • wildlebende Tiere, deren Fortpflanzungsformen und Lebensstätten aufsuchen, fangen oder (zer-)stören
Sogenannte Erholungszonen gibt es auch. In diesen ist es zum Beispiel erlaubt, an den Strand zu gehen.

Sogenannte Erholungszonen gibt es auch. In diesen ist es zum Beispiel erlaubt, an den Strand zu gehen.

 

Das ist erlaubt

Im Naturschutzgebiet wurden entlang der Elbe Erholungsbereiche ausgewiesen, sodass etwa die Strandnutzung weiterhin möglich ist. In diesen Erholungsbereichen ist unter anderem ganzjährig erlaubt,

  • das Gebiet außerhalb der Wege zu betreten
  • Lagern und Betreiben eines Lagerfeuers
  • Anlanden mit nicht motorisierten Booten
  • Angelfischerei

Schilder, die über die auf Ge- und Verbote informieren, stellt der Artlenburger Deichverband in den kommenden Wochen für den Landkreis auf.